Das häufigste Problem bei der Leistungsabrechnung: Auf der Tierarztrechnung stehen Symptome statt Diagnosen. Die Versicherung stuft die Behandlung dann als Vorsorge ein — und erstattet maximal 100 €. Hier erfahren Sie, warum das passiert und wie Sie es vermeiden.
Allgemeine Untersuchung
Durchfall
Blutbild
Infusion
Medikament XY
Keine Diagnose, kein Verdacht auf Erkrankung. Für die Versicherung sieht das aus wie eine routinemäßige Vorsorgeuntersuchung.
Untersuchung bei V.a. akute Gastroenteritis
Kotuntersuchung
Blutbild (Entzündungsparameter)
Infusionstherapie bei Dehydration
Antibiotikum wg. bakt. Infektion
Klarer Krankheitsbezug. Die Versicherung erstattet die vollen Behandlungskosten nach Tarif.
Tierhalter, deren Erstattung abgelehnt oder deutlich gekürzt wurde – oft liegt es an der Formulierung auf der Rechnung, nicht am Tarif. Tierärzte und Tierärztinnen, die versicherte Tiere behandeln und Erstattungsprobleme bei ihren Kunden vermeiden wollen. Praxen, die ihren Abrechnungsprozess professionalisieren möchten, damit Kunden nicht zwischen Praxis und Versicherung aufgerieben werden.
Reine Vorsorge-Fragen (Impfungen, Entwurmung, Zahnsteinentfernung ohne Befund) – hier gelten feste Pauschalen, da ändert die Formulierung nichts. Tierhalter ohne Versicherung, für die die Abrechnungslogik keine Rolle spielt. Und: Wer nach einer Möglichkeit sucht, Vorsorge als Behandlung abzurechnen – das ist Betrug und hat hier keinen Platz.
Eine Diagnose auf der Rechnung nachzutragen ist kein Betrug – es ist korrekte medizinische Dokumentation. Viele Tierärzte sind es gewohnt, für Selbstzahler abzurechnen, wo Symptome reichen. Bei versicherten Tieren gelten andere Anforderungen. Und: Die Versicherung „verweigert“ nicht willkürlich – sie folgt der Logik der Rechnung. Steht dort keine Erkrankung, kann sie nur Vorsorge anerkennen. Das ist ärgerlich, aber lösbar.
Erstattungsproblem?
Senden Sie mir die Rechnung — ich prüfe, ob eine erneute Einreichung Erfolg hat.